Einhaltung des ALUR-Gesetzes vom 1. April 2017 „Artikel 3 des Dekrets vom 10. Januar 2017“.
Transaktionsgebühren
| de | à | Nettopreis inklusive Mehrwertsteuer |
| 0€ | 75 000 € | 7500 € Paket |
| 75 000 € | 150 000 € | 7 % inklusive MwSt. |
| 150 000 € | 500 000 € | 6 % inklusive MwSt. |
| 500 000 € | (...) | 5 % inklusive MwSt. |
Für den Verkauf eines Nebengrundstücks (Garage, Parkplatz, Keller) wird eine feste Gebühr von 3.000 € inklusive Mehrwertsteuer erhoben, sofern im Mandat nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Maklergebühren trägt grundsätzlich der Verkäufer, sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
Mietgebühren (einschließlich MwSt., gedeckelt gemäß ALUR-Dekret 2026)
| Dienstleistungen | Höchstbetrag inklusive Mehrwertsteuer |
| Besichtigungen, Aktenvorbereitung, Mietvertragserstellung | 10,09 €/m² Wohnfläche (spannungsgeladener Bereich) |
| Eingangsinventur (falls von der Agentur durchgeführt) | 3,03 € / m2 |
- Die verbleibende Fläche entspricht der Wohnfläche gemäß Mietvertrag.
- Die Gebühren des Mieters dürfen die vom Vermieter gezahlten Gebühren nicht übersteigen.
- Mietgebühren und Inventargebühren sind separat zu entrichten.
- Weitere Dienstleistungen werden separat aufgeführt.
Gutachtergebühren
Bewertung des Markt- oder Mietwerts einer Immobilie: 500 € inklusive Mehrwertsteuer
Dieser Service beinhaltet:
- Die Besichtigung des Anwesens,
- Analyse des lokalen Marktes,
- Die vergleichende Untersuchung ähnlicher Güter,
- Die Übergabe eines schriftlichen oder mündlichen Wertgutachtens.
Diese Dienstleistung ist nur dann kostenpflichtig, wenn kein Verkaufs- oder Vermietungsauftrag mit der Agentur abgeschlossen wird. Wird der Agentur nach der Bewertung ein Auftrag erteilt, entfallen die Bewertungsgebühren und es fallen keine weiteren Kosten an. Ein solcher Gebührenverzicht ist eine freiwillige Geste des guten Willens und liegt im Ermessen der Agentur.
Klausel zu den im Rahmen der BEA.IMMO-Partnerschaft anfallenden Gebühren
Abweichend von der üblichen Gebührenordnung der Firma wird ausdrücklich vereinbart, dass ein besonderer Gebührensatz von 4 % einschließlich Mehrwertsteuer des Nettoverkaufspreises ausschließlich auf Verkäufer angewendet wird, die über die Firma BEA.IMMO im Rahmen der zwischen den Parteien geschlossenen Partnerschaft mit der Firma in Kontakt getreten sind.
Diese Preisgestaltung stellt eine vertragliche Ausnahme dar , die ausschließlich für Verkäufer gilt, die von BEA.IMMO für Bewertungs- und Vermarktungsaufträge vermittelt werden, und darf unter keinen Umständen auf andere Kunden ausgeweitet oder von diesen in Anspruch genommen werden, noch außerhalb dieses genauen Rahmens angewendet werden.
Abgesehen von diesem speziellen Fall bleibt die allgemeine Gebührenordnung der Kanzlei uneingeschränkt gültig.